Gerichtsurteil: Betrieb der Waschmaschine mit Regenwasser verstößt nicht gegen Trinkwasserverordnung

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Neben Sonne und Wind gehört auch Regenwasser zu den Ressourcen, die nicht nur umsonst sind, deren Nutzung vielmehr auch einen Beitrag zu einem nachhaltigen Wirtschaften darstellt. Kein Wunder also, dass sich Regenwasser als Betriebs- oder Brauchwasser zunehmender Beliebtheit erfreut. Interessant ist die Investition in eine Regenwassernutzungsanlage vorwiegend für Eigenheimbesitzer. Mit einer professionellen Anlage lässt sich über die Hälfte des Wasserverbrauchs durch Regenwasser decken: Nicht nur für die Gartenbewässerung, sondern auch für die Toilettenspülung und zum Betrieb der Waschmaschine kann Regenwasser problemlos genutzt werden. Ein aktuelles Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes gibt jetzt noch ein Stück mehr Rechtssicherheit in Sachen Regenwasser-Nutzung. Weiterlesen »
