Jun 01

Bild: EU

Das EU-Energielabel ermöglicht Verbrauchern seit seiner Einführung im Jahr 1996 schnelle Orientierung über den Stromverbrauch von Elektrogeräten. In den letzten Jahren hat die rasante technische Einwicklung allerdings zu immer sparsameren Geräten geführt. Eine Waschmaschine mit der Energieeffizienzklasse „A“ gehört längst nicht mehr zur Spitzenliga. Die europäische Union hat dieser Entwicklung nun Rechnung getragen: Am 19. Mai hat das EU-Parlament eine überarbeitete Energiekennzeichnungsrichtlinie verabschiedet.

Dem Beschluss zufolge bleibt das Grundgerüst der Energieeffizienzklassen A bis G erhalten, wird aber oberhalb von A weiter differenziert durch die neu eingeführten Effizienzklassen A+ bis A+++. Damit wird das Prinzip, das schon seit Längerem bei der Einstufung von Kühlschränken Anwendung findet, auf den gesamten Geltungsbereich des Labels ausgedehnt. Um die Verwirrung bei den Verbrauchern möglichst klein zu halten, wurde außerdem die Farbskala überarbeitet, so dass die Energieklasse A künftig nur noch mit Gelb gekennzeichnet wird. Der besonders verbrauchsgünstige grüne Bereich wird den Klassen A+ bis A+++ vorbehalten sein.

Innerhalb eines Jahres muss die Richtlinie nun in nationales Recht umgesetzt werden. Das neue Energielabel wird aber schon ab Herbst dieses Jahres an den ersten Geräten zu finden sein. Künftig gilt es nicht nur Hausgeräte wie Wäschetrockner, Waschtrockner, Waschmaschinen usw., sondern auch für gewerbliche und industrielle Maschinen. Außerdem sollen Fernseher, Heizthermen und Heizkessel mit einbezogen werden.

Ein Problem bleibt mit der Überarbeitung allerdings ungelöst: Die Einstufung der Top-Geräte unterschiedlicher Produktgruppen hängt letztlich von der jeweiligen technischen Entwicklungsgeschwindigkeit ab. Wer das aktuell verbrauchsgünstigste Gerät erwerben möchte, muss sich zusätzlich informieren, in welcher der A-Klassen er fündig wird.

geschrieben von Maik \\ tags: , , , ,


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